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Folgen einer Herabstufung des Grenzübergangs Haidmühle-Neuthal auf den Bahnverkehr

Deutsch-tschechische Kommission hat Folgen der beabsichtigten Herabstufung des Grenzübergangs Haidmühle-Neuthal geprüft und ist zu einem für Haidmühle positiven Ergebnis gekommen: Einheimische und Reisende aus EU-Ländern dürfen auch künftig nach Krumau und Prachatitz fahren.
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Freizügigkeitsregelung überlagert Länderabkommen

Eine deutsch-tschechische Expertenkommission hat die Folgen einer Herabstufung des Grenzübergangs Haidmühle-Neuthal auf den Bahnverkehr geprüft - und ist dabei zu einem erfreulichen Ergebnis gekommen: Touristen aus EU-Staaten und Einheimische dürfen demnach auch künftig ohne vorherige Polizei-Kontrolle den beliebten Zug ins tschechische Hinterland nutzen.


Für EU-Bürger gilt eine Freizügigkeitsregelung, die Abkommen zwischen zwei Ländern überlagert
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Tschechien über den so genannten „Kleinen Grenzverkehr auf Wanderwegen und in Touristzonen„, wird demnach nach der Herabstufung von der Freizügigkeitsregelung überlagert und die Befürchtung, dass Reisende sich nach dem Grenzüberschritt in Haidmühle nur noch sieben Tage in der Grenzzone aufhalten dürfen und vor allem nicht weiter als 25 Kilometer ins Hinterland - also nicht mehr nach Prachatitz oder Krumau - reisen dürfen ist unbegründet. Nach Meinung der Experten-Kommission würden die Einschränkungen aus dem Abkommen nur visapflichtige Bürger aus Nicht-EU-Staaten treffen, die in Haidmühle in der absoluten Minderheit sind.


Die Gemeide Haidmühle reagiert allerdings zurückhaltend auf die Wertung der Kommission:
Sie will die noch ausstehende Stellungnahme von Innenminister Günther Beckstein abwarten, dessen Haus sich im tschechischen Innenministerium um eine Ausnahmeregelung für Prachatitz und Krumau zur Einbeziehung in die 25-Kilometer-Grenzzone bemüht.



folgen_einer_herabstufung_des_grenzuebergangs_haidmuehleneuthal_auf_den_bahnverkehr.txt · Zuletzt geändert: 2018/04/22 06:28 (Externe Bearbeitung)

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